Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Crailsheim vom 27.02.2004 - Az.: 4 C 554/03:
(Leitsatz:)
1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.
2. Anbieter trägt Darlegungs- und Beweislast für Vertragsschluss.
3. Beweis des ersten Anscheins für Richtigkeit des Verbindungsnachweises gilt nicht wegen der bekannten Möglichkeit des Missbrauchs durch unbemerkte Dialer; Darlegung der Kenntnisnahme des Preises vor Verbindungsaufbau ist notwendig.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcrailsheim27022004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.