Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG München vom 17.02.2004 - Az.: 122 C 307/04:
(Leitsatz:)
Es besteht eine detailierte Darlegungspflicht, welche Leistung in Anspruch genommen wurde und welche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenchen17022004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.