AG München: Neues 0190-Dialer-Urteil

30.03.2004

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG München vom 17.02.2004 - Az.: 122 C 307/04:

(Leitsatz:)
Es besteht eine detailierte Darlegungspflicht, welche Leistung in Anspruch genommen wurde und welche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.


http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenchen17022004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.