Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Frankfurt am Main vom 13.02.2004 - Az.: 32 C 3099/03 :
(Leitsatz:)
Substantiierte Darlegungs- und Beweislast des Netzbetreibers hinsichtlich Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurtmain13022004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.