Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Österreich: Explizite Zustimmung für Dialer

Erst vor kurzem beschloß die höchste schweizerische Behörde für Telekommunikation - das Bundesamt für Telekommunikation (BAKOM) - dass ab dem 1. April 2004 keine PC-Dialer mit 090x-Rufnummern in der Schweiz mehr eingesetzt werden dürften, vgl. die Kanzlei-Info v. 05.02.2004.

Nun plant die österreichische Telecom-Regulierungsbehörde (RTR) die Einführung einer expliziten Zustimmung für Dialer. Die rechtliche Grundlage findet sich in der "Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung" (KEM-V; PDF, 250 KB) wieder.

Danach dürfen gemäß § 71 Abs. KEM-V Dialer nur in bestimmten Rufnummern-Gassen betrieben werden. Zudem werden bestimmten Mindestinhalte von Dialern (ladungsfähige Anschrift, Preis usw.) verlangt (§ 100 KEM-V). Für die Speicherung eines Dialers bedarf es einer ausdrücklichen Opt-In-Handlung des Verbrauchers (§ 101 Nr.5 KEM-V).

Die österreichische Regelung ist damit nahezu deckungsgleich zur deutschen. Der wesentliche Unterschied ist der, dass Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - gänzlich auf eine Registeriungspflicht verzichtet.

Erst vor kurzem wurde zur KEM-V ein öffentliches Anhörungsverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis zahlreiche Stellungnahmen waren, die hier nachgelesen werden können.

Rechts-News durch­suchen

25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen