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Kategorie: Allgemein

AG Dortmund: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Dortmund vom 18.03.2004 - Az.: 108 C 14516/03:

(Leitsätze:)
. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Es reicht daher nicht aus, wenn der Netz-Betreiber nur allgemeine Ausführungen macht.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdortmund180304.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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