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BT: Gesetz gegen unbefugte Foto-Aufnahmen verabschiedet

Der Bundestag (BT) hat das "Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimspähe" (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB) verabschiedet.

Gegenwärtig besteht eine strafrechtliche Lücke im Bereich der Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereichs durch Bildaufnahmen. Während die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), das unbefugte Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) strafbar sind, ist der Schutz der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen nicht ausreichend strafrechtlich geschützt.

Die Lösung ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes gegen die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Dem Deutschen Bundestag lagen Entwürfe der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/361; PDF, 100 KB), der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/533; PDF, 91 KB), des Bundesrates (BT-Drucks. 15/1891; PDF, 125 KB) und ein interfraktioneller Vorschlag (BT-Drucks. 15/2466; PDF, 102 KB) zur Beratung vor.

Der Rechtssausschuss des Deutschen Bundestag gab schließlich, basierend auf o.g. Entwürfen, folgende Beschlussempfehlung ab (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB), die angenommen wurde.

Eíne Zusammenfassung der Diskussion im Bundestag findet sich hier.

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