Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BT: Gesetz gegen unbefugte Foto-Aufnahmen verabschiedet

Der Bundestag (BT) hat das "Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimspähe" (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB) verabschiedet.

Gegenwärtig besteht eine strafrechtliche Lücke im Bereich der Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereichs durch Bildaufnahmen. Während die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), das unbefugte Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) strafbar sind, ist der Schutz der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen nicht ausreichend strafrechtlich geschützt.

Die Lösung ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes gegen die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Dem Deutschen Bundestag lagen Entwürfe der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/361; PDF, 100 KB), der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/533; PDF, 91 KB), des Bundesrates (BT-Drucks. 15/1891; PDF, 125 KB) und ein interfraktioneller Vorschlag (BT-Drucks. 15/2466; PDF, 102 KB) zur Beratung vor.

Der Rechtssausschuss des Deutschen Bundestag gab schließlich, basierend auf o.g. Entwürfen, folgende Beschlussempfehlung ab (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB), die angenommen wurde.

Eíne Zusammenfassung der Diskussion im Bundestag findet sich hier.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen
02. Oktober 2026
Eine Datenschutzbehörde darf ein Beschwerdeverfahren zurückstellen, bis eine europaweit abgestimmte Klärung vorliegt. Sie ist nicht zu regelmäßigen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen