Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Mainz vom 06.11.2003 - Az.: 86 C 188/03:
(Leitsätze:)
1. Beantragt ein Telefonanschluss-Inhaber bei Vertragsabschluß eine verkürzte Rufnummern-Speicherung, ist der Netz-Betreiber weder technisch in der Lage noch berechtigt, eine Speicherung der vollständigen Rufnummern vorzunehmen.
2. Ein Zertifizierung über ein Abrechnungssystem iSd. § 5 TKV erfüllt die Voraussetzungen der technischen Überprüfung nach § 16 TKV.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmainz061103.htmm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.