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Kategorie: Allgemein

AG Elmshorn: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Elmshorn vom 26.03.2004 - Az.: 57 C 143/03 :

(Leitsatz:)
Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und eine Rückzahlung begehrt, ist dafür beweispflichtig, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist.

httphttp://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn260304.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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