Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Elmshorn vom 26.03.2004 - Az.: 57 C 143/03 :
(Leitsatz:)
Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und eine Rückzahlung begehrt, ist dafür beweispflichtig, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist.
httphttp://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn260304.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.