Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Königswinter vom 30.04.2004 - Az.: 10 C 136/03:
(Leitsätze:)
1. Einzelne Mehrwertdiensteanbieter müssen durch den Kläger nicht namhaft gemacht werden.
2. Verbraucher muß darlegen, daß Verbindung über einen Dialer zustande kam.
3. Anfechtender muß die Umstände, die eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen, beweisen.
Urteil des AG Königswinter vom 30.04.2004 - Az.: 10 C 136/03
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.