Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Konigswinter: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Königswinter vom 30.04.2004 - Az.: 10 C 136/03:

(Leitsätze:)
1. Einzelne Mehrwertdiensteanbieter müssen durch den Kläger nicht namhaft gemacht werden.

2. Verbraucher muß darlegen, daß Verbindung über einen Dialer zustande kam.

3. Anfechtender muß die Umstände, die eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen, beweisen.


Urteil des AG Königswinter vom 30.04.2004 - Az.: 10 C 136/03

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen