Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Paderborn vom 29.04.2004 - Az.: 58 C 654/03:
(Leitsätze:)
1. Anbieter ist detailiert beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Angesichts des in letzter Zeit festzustellenden erheblichen Missbrauchs von Dialern kann von keinem Beweis der ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung ausgegangen werden - selbst dann nicht, wenn die streitgegenständliche Rufnummer normalerweise per Telefon und nicht per Computer-Dialer angerufen wird.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agpaderborn29042004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.