Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2004 - Az.: 11 S 3/04 E:
(Leitsätze:)
1. Der Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung wird durch eine erhebliche Anzahl an Verbindungen, daß die sinnvolle Nutzung von Mehrwertdiensten nicht oder kaum möglich war, erschüttert. (vorliegender Fall: Vielzahl von Verbindungen kürzer als 20 Sekunden, selbe 0190-Rufnummer)
2. Der Anscheinsbeweis kann durch glaubhafte, nachvollziehbare Angaben des Beklagten über einen heimlich installierten Dialer erschüttert werden.
3. Anbieter ist detailiert beweispflichtig für Vertragsschluß mit Wissen und Wollen des Nutzers.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgkonstanz28042004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.