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AG Elmshorn: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Elmshorn vom 16.04.2004 - Az.: 53 C 73/03:

(Leitsätze:)
1. Der Verbraucher ist detailiert beweispflichtig, wenn er bereits gezahlte Telefongebühren für Internet- und Mehrwertdienste-Verbindungen nach § 812 BGB rückzufordern begehrt.

2. Ein Sachverständigengutachten, daß eine unbemerkte, betrügerische Dialer-Einwahl "nicht ausschließt", genügt nicht als Beweis dieser Tatsache.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn16042004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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