Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Dorsten vom 28.01.2004 - Az.: 3 C 365/04:
(Leitsatz:)
Der Anbieter ist detailiert beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrages sowie die in Anspruch genommene Dienstleistung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdorsten28012004.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.