Das Handelsblatt (Ausgabe v. 29. Juli 2004) teilt mit, dass nach Branchenschätzungen die Kriminalität im Bereich Online-Banking in den letzten Monaten dramatisch zugenommen hat.
So sei alleine die Anzahl der betrügerischen E-Mails, mit deren Hilfe die Daten von Bankkunden ausspioniert werden, von 300 im letzten Jahr auf etwa 200.000 im März 2004 angestiegen.
Bei den E-Mails handelt es sich um sogenannte "phishing mails". In diesen wird der Bankkunde in der Regel aufgefordert, einem Link zu einer scheinbar neuen Web-Anwendung der Bank zu folgen. Dem Kunden wird dann professionell vorgetäuscht, er befinde sich wirklich auf den Bankseiten und gibt dann dort seine vertraulichen Daten (Login, Passwörter) ein.
Das Bundeskriminalamt hat schon im März diesen Jahres eine entsprechende Warnung vor derartigen Betrügereien herausgegeben.
Der Bundesverband deutscher Banken (BDB) hat eine eigene Pressemitteilung zu diesem Themenkomplex herausgegeben. Zudem bietet der BDB auf seinen Seite eine 13-seitige, aktuelle Broschüre zur Online-Banking-Sicherheit zum Download an (PDF, 142 KB).
Juristisch ist das Ganze relativ klar: Die meisten AGB der Banken legen für den Schadensfall durch ein Online-Banking-Geschäft die Beweistlast dem Kunden auf. D.h. der Kunde muss beweisen, dass er nicht die Sorgfaltspflichten verletzt hat. Kann er dies nicht, was in den seltensten Fällen der Fall sein wird, haftet er für den eingetretenen Schaden.
Siehe dazu auch den (etwas veralteten) WDR-Live-Stream.