Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erklärt in in einer aktuellen Pressemitteilung, dass sie mehrere Fernsendungen, die das Theme "Schönheitsoperationen" zum Inhalt hatten, als Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ansieht, weil die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Die KJM hat deswegen Beanstandungen und Sendezeitbeschränkungen ausgesprochen.
Als Grund für die Beanstandung gibt die KJM an, dass die Berichterstattung und Reportage bewusst einseitig geschehe:
"Signifikant ist (...) die Verknüpfung von gutem Aussehen und Erfolg, die als einziges Motiv für die Schönheitsoperationen dargestellt wird. Die jungen erwachsenen Protagonisten unterziehen sich der Schönheitsoperation vor allem, um ihrem jeweiligen prominenten Idol ähnlich zu sehen.
Eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken eines operativen Eingriffs aus rein ästhetisch-kosmetischen Zwecken findet nicht statt."