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BKartA: Verbot der Kabelnetzgesellschaft-Übernahme

Das Bundeskartellamt (BKartA) erklärt mir, dass es beabsichtigt, die Übernahme dreier großer Kabelnetzgesellschaften durch die Kabelnetzgesellschaft Kabel Deutschland GmbH (KDG) zu verbieten.

KDG verfüge schon heute mit ihrem Breitbandkabelnetz gegenüber den Anbietern von TV-Programmen über eine marktbeherrschende Stellung.

Kartellamtspräsident Böge: „Der weitgehend unkontrollierte Verhaltensspielraum, über den KDG als Eigentümerin der Kabelnetze in sechs Regionen bereits verfügt, würde durch die beabsichtigte Fusion mit den drei anderen Kabelnetzgesellschaften weiter verstärkt. Dies resultiert zum einen aus der Ausdehnung der Reichweite des KDG-Netzes, wodurch KDG ihren bestehenden Verhaltensspielraum auf das gesamte Bundesgebiet erweitern würde."

Zeitgleich teilt die Netzzeitung mit, dass das BKartA Ermittlungen gegen KDG wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) aufgenommen habe. KDG soll der DTAG zugesagt haben, sich beim schnellen Breitband-Internet über das Kabelnetz zurückzuhalten, um den DSL-Anschlüssen der DTAG keine Konkurrenz zu machen.

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