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EC-Karten und Sicherheit

Auf dem vor kurzem zu Ende gegangenen Deutschen EDV-Gerichtstag hat Manfred Pausch sich mit dem Thema "Bankkarten und Sicherheit: Immer noch ein Thema?" auseinander gesetzt. Der Vortrag ist hier online abrufbar.

So wird in der Rechtsprechung bei Abhebungen mittels EC-Karte überwiegend von einem Anscheinsbeweis zu Gunsten der Bank ausgegangen, vgl. z.B. LG Hannover (Urteil vom 16.03.98 - Az.: 20 S 97/97) und LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 12.05.1999 - Az.: 2/1 S 336/98).

Differenzierend dagegen das OLG Hamm (Urt. v. 17.03.1997 - Az.: 31 U 72), dass dem Geschädigten eine Beweiserleichterung zugute kommen lässt. Danach soll es genügen, wenn der Karteninhaber einen Sachverhalt nachweist, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf den Verlust der Karte zuläßt. Dieser Ansicht ist auch das OLG Stuttgart (Urt. v. 13.03.2002 - Az.: 9 U 63/01).

Siehe zu den Problemen beim Online-Banking die Kanzlei-Info v. 23.03.2004.

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