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Kritik an neuen eBay-Datenschutzregeln

Vor kurzem hat das bekannte Online-Auktionshaus eBay seine Datenschutzregeln geändert. Hier finden sich die Veränderungen in einer farblichen Synopse.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung (PDF) diese Änderungen:

"Die Tendenz, sich mit der Einwilligungserklärung quasi einen Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken ausstellen zu lassen, lässt sich offensichtlich noch steigern.

Eine Einwilligungserklärung muss dem Betroffenen die Möglichkeit bieten, Umfang und Art der geplanten Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu erkennen, bevor er wirksam zustimmen kann. Diese Anforderung scheint sich bei eBay noch nicht herumgesprochen zu haben. Jedenfalls ist die Verwendung vollkommen unklarer Klauseln wie „soweit dies erforderlich ist“ nicht geeignet, die notwendige Transparenz herzustellen."


Anlass dieser vehementen Kritik sind vor allem die Änderungen in Punkt 1 der neuen Datenschutzbestimmungen. Dort fällt auf, dass die Weitergabe der Daten sowohl personell als auch inhaltlich stark pauschalisiert ist.

Neu sind auch die Regelungen nach Punkt 8 der Bestimmungen. Danach soll eBay nun berechtigt sein, personenbezogenen Daten herauszugeben, wenn ein Mitglied geltend macht, ein anderes Mitglied verletze seine Rechte. Ein gewisses Unbehagen ruft insbesondere hervor, dass Teilnehmer des "Verifizierten Rechteinhaber Programms" (VeRi) eine Privilegierung gegenüber den sonstigen Mitgliedern erfahren.

Ob die neuen Klauseln durchgehend mit den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sind, darf erheblich bezweifelt werden. Insbesondere die pauschale Einwilligung in Punkt 8 der Datenschutzbestimmungen dürfte mit § 4 a BDSG und den dahinterstehenden Wertungen kollidieren.

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