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eBay-Stellungnahme zur BGH Online-Auktions-Entscheidung

Die Kanzlei-Infos hatten gestern über die Entscheidung des BGH zum Widerrufsrecht bei Online-Auktion berichtet, vgl. die Kanzlei-Infos v. 03.11.2004. Siehe zu dem Problem auch unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 17 "Online-Auktionen und rechtliche Probleme".

Nun hat eBay eine Stellungnahme zu dem Urteil herausgegeben, das hier online abrufbar ist. Das Unternehmen fordert darin, für Kleinunternehmer die fernabsatzrechtlichen Pflichten einzuschränken:

"Gerade die kleinen Existenzgründer sind mit dem hochkomplexen, ausdifferenzierten Verbraucherschutzrecht insgesamt oft überfordert. So ist es schon fast unmöglich, überhaupt einen Überblick über alle Verpflichtungen zu bekommen; zudem sind zahlreiche Auflagen in der Praxis kaum oder jedenfalls nur mit unvertretbarem Aufwand umsetzbar. Dies gilt etwa für die zahllosen Informations- und Hinweispflichten. Deshalb ist es erforderlich, die Komplexität der Verpflichtungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren."

Eine solche Forderung ist nicht neu, sondern wurde auch schon in der Vergangenheit immer wieder erhoben. In der Realität scheitert eine solche Idee jedoch an der praktischen Umsetzung. Es gibt keine verläßliche und einfache Methode zu bestimmen, ob bestimmte Faktoren (z.B. wie Umsatzgröße oder zeitliches Bestehen der Firma) gegeben sind. Letzten Endes würde eine solche Privilegierung der Kleingewerbetreibenden nur dazu führen, dass jeder Unternehmer versuchen würde, sich dieses Schlupfloches zu bedienen.

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