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OLG Hamburg: Meta-Tags + unsichtbarer Text sind Markenverletzung

Die Benutzung von sachfremden Meta-Tags verstößt nach ständiger Rechtsprechung gegen Marken- und Wettbewerbsrecht, vgl. unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 15 "Meta-Tags".

Zudem hat das LG Essen (Urt. v. 26. Mai 2004 - Az.: 44 0 166/03) vor kurzem entschieden, dass das Auflisten vieler hundert HTML-Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite zu einer Manipulation von Suchmaschinen führt und somit wettbewerbswidrig ist.

Die Klägerin des Verfahrens vor dem OLG Hamburg (Urt. v. 06.05.2004 - Az.: 3 U 34/02) ist Inhaberin einer eingetragenen Marke. Die Beklagte verwendete diesen Markenbegriff sowohl in ihren Meta-Tags als auch direkt im Quelltext mit weißer Schrift auf weißem Hintergrund, so dass er für den Betrachter unsichtbar war.

Dies sieht das OLG Hamburg als klare Markenverletzung an:

"Nach diesen Grundsätzen ist die Verwendung der Bezeichnung (...) als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform "weiß auf Weiß-Schrift" eine markenmäßige Benutzung.

Unerheblich ist dabei, dass der Nutzer der Internetseiten, auf denen sich ein solcher Hinweis befindet, diesen nicht "lesen" kann. Er ist gleichwohl vorhanden und insoweit auch benutzt. Denn diese Form der unsichtbaren, aber für die Suchmaschinen lesbaren Markierung dient gerade dazu, über die "Trefferliste" auf die entsprechenden Internetseiten zu gelangen."

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