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RegTP verbietet DTAG Endgeräte-Verkauf

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sie der Deutschen Telekom AG (DTAG) verboten hat, ihre Telefon-Endgeräte "T-Sinus 711 Net" und "T-Sinus 721 Net" weiterhin zu verkaufen. Es handelt sich hierbei erst um einstweilige, vorläufige Regelung, gegen die die DTAG noch gerichtlich vorgehen kann.

Diese Endgeräte wurden derzeit ca. zur Hälfte des ursprünglichen Preises von der DTAG zum Verkauf angeboten, um den Verkauf zu erhöhen. Beide Telefon verfügen über die zusätzliche Funktion "voreingestellte T-Com Netzwahl". Dies bedeutet, dass sie aufgrund einer entsprechenden Softwareprogrammierung bei jeder Rufnummernwahl durch den Teilnehmer automatisch die 01033 als Netzvorwahl der DTAG voransetzt. Dadurch ist das gesetzlich vorgesehene Call-by-Call-Verfahren faktisch ausgeschlossen, weil sich kein Telefonkunde, selbst wenn er von der automatischen Vorwahl wüßte, auf Dauer die Mühe machen würde, bei jedem Telefonat die Funktion abzuschalten.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) begrüßt in einer Pressemitteilung das Vorgehen. Schon Anfang November hatte der VATM seine Rechtsauffassung kundgetan, dass das Vorgehen der DTAG ein klarer Rechtsverstoß gegen das TKG sei.

Siehe zu dem ganzen auch das lesenswerte Editoral des letzten c´t-Heftes (24/2004).

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