Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Reutlingen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der 0190-Dialer-Problematik:

Urteil des AG Reutlingen vom 23.02.2004, Az.: 3 C 2506/03

(Leitsätze:)
1. Ist bei einem Einzelverbindungsnachweis die Zielrufnummer um die letzten drei Stellen verkürzt dargestellt, so hat der Netz-Betreiber die Pflicht, die vollständigen Daten offenzulegen. Tut er dies nicht, genügt er nicht seiner Beweispflicht.

2. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb. für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung)

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agreutlingen230204.htm

Rechts-News durch­suchen

26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Mehrere objektive Hinweise auf KI-Nutzung können ausreichen, damit eine Hochschule eine Abschlussarbeit mit mangelhaft bewertet.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen