Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

SMS-Fahndung des BKA ein Flopp?

Ab Abfang des Jahres bietet das Bundeskriminalamt (BKA) jedem Bürger die Möglichkeit an, polizeiliche Fahnungsmeldungen per SMS zu erhalten, vgl. unsere Kanzlei-Info v. 17.02.2004. Es wurden in der Vergangenheit auch schon verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, vgl. die Kanzlei-Info v. 21.02.2004.

Nun berichtet der Spiegel, dass bislang keine einzige Rückmeldung aus der Bevölkerung gekommen sei. Bislang wurde die SMS-Fahndung aber auch lediglich in fünf Fällen eingesetzt.

Inzwischen haben zehn von zwölf Polizeidirektionen wieder die SMS-Fahndung abgeschafft. Mitte Januar soll über die Weiterführung des Pilotprojektes entschieden werden.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen