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Linksetzung: Heise-Verlag ./. Musikindustrie

Wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in einer aktuellen Mitteilung erklärt, hat sie den Heise-Verlag wegen einer Verletzung des § 95 a UrhG abmahnen lassen.

Seit der Urheberrechtsreform, die zum 13.09.2003 in Kraft getreten ist, ist auch jede Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung von Software, die Kopierschutz-Techniken umgeht, verboten. Vgl. dazu ausführlich unsere Rechts-FAQ "Fragen zum neuen Urheberrecht".

Heise hatte in einem Artikel über eine in Deutschland nicht erlaubte Kopiersoftware berichtet und dabei auch auf die Webseite des Herstellers verlinkt.

Der Verlag weist die Abmahnung in einem aktuellen Bericht zurück:

"Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", so Chefredakteur Christian Persson.

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