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Künast: Neue Regeln für Premium SMS - Teil 2

Die Kanzlei-Infos v. 31.01.2005 hatten schon vor kurzem darüber berichtet, dass die Verbraucherministerin Künast neue Regeln für Premium-SMS plant.

Nun teilt das Verbraucherministerium in einer aktuellen Pressemitteilung mit, welche konkreten Maßnahmen geplant sind:

  • Preisanzeige vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Datendiensten (z.B. Klingeltöne) ab einem Preis von 1 Euro

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von sprachgestützten Premium-Diensten

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Sprachdiensten (z.B. Wettervorhersage) und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme

  • Preisansage im Regelfall nach Inanspruchnahme von 0137er Nummern

  • Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch

  • deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinformationen in der Werbung für Premium-Dienste (früher: Mehrwertdienste), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)


  • Anders als bislang vermutet will Künast nicht die Regelungen in den noch zu beschließenden Verordnungen kodifzieren, sondern will vielmehr eigenständige Paragraphen in das erst kürzlich in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) einfügen.

    Der Gesetzesentwurf plant insbesondere für den Bereich der Klingeltöne und Logos weitreichende Änderungen:

    "Von besonderer Bedeutung sind die Transparenzregelungen für so genannten Kurzwahl-Datendienste (vor allem Klingeltöne und Logos), die ein Kostenrisiko vor allem für junge Handynutzer darstellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anbieter den Kunden ab einem Preis von 1 Euro pro Klingelton per SMS vorab deutlich sichtbar und gut lesbar auf den Preis hinweisen muss.

    Der Erhalt dieser Information muss vom Kunden bestätigt werden. Nur dann besteht ein Anspruch auf das Entgelt. Vor Abschluss von Abonnementverträgen über solche Dienste müssen zusätzliche Informationen erteilt werden. Auch deren Erhalt muss vom Kunden per SMS bestätigt werden. Sonst kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

    Bei Abonnements muss der Anbieter außerdem eine Warn-SMS versenden, wenn die Verbindlichkeiten des Kunden einen Betrag von 20 Euro erreicht haben."


    Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert den Gesetzesentwurf und ist der Ansicht, "Kundenschutz dürfe nicht bevormunden". In die gleiche Richtung geht die Äußerung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt dagegen den Entwurf und sieht darin einen "deutlichen Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz."

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