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AG Kempten: Neues R-Gesprächs-Urteils

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht Kempten, Urteil v. 23.07.2004 - Az.: 14 C 159/04

(Leitsätze:)
1. Der Umstand, dass ein R-Gespräch durch das minderjährige Kind des Anschluss-Inhabers entgegengenommen wurde, ist nach § 165 BGB unerheblich.

2. Eine entsprechende Zahlungspflicht auch für Telefonate von Dritten vom Anschluss des Inhabers ergibt sich aus den Grundsätzen der Duldungsvollmacht.


http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Kempten_20040723.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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