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AG München: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht München, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 213 C 19481/04

(Leitsätze:)
1. Bei einem öffentlichen Münz-Fernsprecher haftet nicht derjenige, in dessen Machtbereich das Gerät aufgestellt ist. Insbesondere wird dadurch kein zurechenbarer Rechtsschein begründet, der den Inhaber des Machtbereichs nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zur Zahlung verpflichtet.

2. Unterlässt es der Netz-Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass R-Gespräche nicht von öffentlichen Münz-Fernsprechern entgegengenommen werden können, ist dies eine Sorgfaltspflichtverletzung des Netz-Betreibers und begründet eine berechtigte Zahlungsverweigerung des Kunden.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Muenchen_20041014.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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