Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

c´t startet zweifelhafte SEO-Kampagne

Die Computer-Zeitschrift c´t hat vor wenigen Tagen einen Suchmaschinen-Optimierungs-Wettbewerb ausgelobt. Ziel ist es, für den Begriff "Hommingberger Gepardenforelle" eine Top-Position in den Google.de-, Yahoo.de- MSN.de- und Seekport.de-Ergebnislisten zu ergattern.

Hintergrund dieses Wettbewerbs soll sein, "einen Einblick in die Rankingmechanismen der Suchdienste und aktuelle Trends der Optimierung – legitime wie unerwünschte – ermöglichen."

Die deutsche SEO-Branche reagiert in weiten Teilen auf den aktuellen Wettbewerb nur mit einem müden Lächeln. So fragt sich Thomas Bindl zu Recht nach dem Sinn und vor allem den Nutzen solcher Aktionen. Und ob es nicht etwas Sinnvolleres hätte geben können: "Wieso werden nicht nützliche Sachen wie kleinster Quelltext einer bestimmten Seite (Würde Ladezeiten sparen und dient anderen als Hilfe), Einbruch in einen Heise-Server (Sicherheitsrisiken und Vorgehen beim Einbruch werden erkennbar) oder einfach ein Aufruf gemeinsam eine Seite bei einem gewissen Suchbegriff nach vorne zu bringen und die Gewinne einem guten Zweck zuzuführen."

Die SEO-News kommentieren knapp und präzise die c´t-Aktivitäten: "Mit der c’t hat sich jetzt sogar ein eigentlich anständiges Magazin hinreißen lassen, einen weiteren sinnlosen SEO-Wettbewerb zur Kombi “Hommingberger Gepardenforelle” auszurufen. Willkommen auf dem SEO-Kinderspielplatz, liebe c’t."

Im Abakus-Forum dagegen wird der Wettbewerb durchweg neutraler bzw. positiver beurteilt.

Rechts-News durch­suchen

26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Mehrere objektive Hinweise auf KI-Nutzung können ausreichen, damit eine Hochschule eine Abschlussarbeit mit mangelhaft bewertet.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen