Das Urteil hat vor kurzem für viel Aufsehen gesorgt: Das LG München (Urt. v. 07.03.2005 - Az: 21 O 3220/05) hatte zu entscheiden, ob ein Online-Verlag (hier: Heise Verlag) im Rahmen seiner redaktionellen Berichterstattung berechtigt ist, auf eine ausländische, urheberrechtswidrige Kopier-Software zu verlinken und über den Hersteller und das Produkt ausführlich zu berichten.
Die Münchener Richter haben salomonisch entschieden: Aufgrund der Pressefreiheit könne dem Verlag die bloße Berichterstattung nicht abgesprochen werde. Eine Verlinkung dagegen, zumal die Software auch online vertrieben werde, sei nicht mehr von der Pressefreiheit abgedeckt:
Das Urteil gibt es nun im Volltext auf unserem Info-Portal "Affiliate & Recht".