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FST-Stellungnahme zu TKG-Änderungen

Wie die Kanzlei-Infos v. 15.04.2005 schon vor kurzem berichteten liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzes-Entwurf (BT-Drs. 15/5213 - PDF) zu Veränderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Dabei finden vor allem Regelungen zu Mehrwertdiensten (Dialer, Premium-SMS, R-Gespräche) und zu sonstigen verbraucherschützenden Normen Berücksichtigung.

Nun hat die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) eine Stellungnahme zu den geplanten TKG-Änderungen abgegeben (Download PDF: 100 KB). Der FST wurde 1997 in Düsseldorf gegründet und nimmt insbesondere die Interessenvertretung der deutschen Telefonmehrwertdienste-Anbieter wahr. Etwa 60 Dienste-Anbieter, Netzbetreiber, Agenturen, Verbände und andere Organisationen aus dem Bereich Telefonmehrwertdienste sind Mitglied.

Im einzelnen fordert der FST:

"1. Keine Verpflichtung zur Angabe einer Von-bis-Preisspanne – anstelle dessen: Angabe des deutschen Festnetzpreises mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen in der Werbung.
2. Keine generelle Preisansageverpflichtung für Call-by-Call.
3. Anhebung von zeitabhängig abgerechneten Dienste von derzeit 2,- EUR auf 3,- EUR.
4. Zulassung von Kombinationstarifen bis zu einer Gesamthöhe von 30,- Euro pro Verbindung.
5. Kein Verbot zeitabhängig abgerechneter Faxdienste."


Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unsere Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte". Zum Bereich Dialer siehe unsere Portal "Dialer & Recht". Und zu R-Gesprächen siehe "R-Gespräche & Recht".

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