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Bundestag: Anhörung zum neuen TKG-Entwurf

Seit kurzem liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzes-Entwurf (BT-Drs. 15/5213 - PDF) zu Veränderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, vgl die Kanzlei-Infos v. 15.04.2005. Dabei finden vor allem Regelungen zu Mehrwertdiensten (Dialer, Premium-SMS, R-Gespräche) und zu sonstigen verbraucherschützenden Normen Berücksichtigung:

  • Preisanzeige vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Datendiensten (z.B. Klingeltöne) ab einem Preis von 1 Euro

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von sprachgestützten Premium-Diensten

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Sprachdiensten (z.B. Wettervorhersage) und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme
  • Preisansage im Regelfall nach Inanspruchnahme von 0137er Nummern

  • Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch

  • deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinformationen in der Werbung für Premium-Dienste (früher: Mehrwertdienste), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)


  • Der FST (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste) hat diesen Entwurf heftig kritisiert, vgl. die Kanzlei-Infos v. 12.05.2005.

    Nun war diese Woche der Entwurf auch Gegenstand einer ersten Anhörung im Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages. Das Ergebnis fasst "heute im Bundestag" kompakt in einer Meldung zusammen:

    Die Verbraucherschützer-Seite hält den Entwurf bis auf wenige Punkte für gelungen.

    Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) dagegen lehnt das geplante System der Handshake-SMS weitestgehend ab, weil es zu flächendeckend eingesetzt werde und so sein Ziel, die Warnung des Verbrauchers, aufgrund seines inflationären Gebrauches dauerhaft nicht erreichen werde.

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