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Kategorie: Allgemein

LG Aachen: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Landgericht Aachen, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 2 S 497/04

(Leitsätze:)
1. Hat der Anschluss-Inhaber alles ihm Mögliche getan, um erhöhte Gebühren durch seine Kinder zu vermeiden (insb. 0190-Rufnummern sperren lassen), so ist er nicht zur Zahlung von R-Gesprächen verpflichtet.
2. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die erhöhte Kostengefahr durch R-Gespräche in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt ist.
3. Da der Anschluss-Inhaber durch die 0190-Rufnummern-Sperre kundgetan hat, dass er für erhöhte Telefon-Gespräche nicht seine Zustimmung gibt, greift hier weder die Anscheins- noch die Duldungsvollmacht.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Landgericht_Aachen_20050512.html

Das Urteil der Vorinstanz, AG Jülich (Urt. v. 10.11.2004 - Az.: 9 C 328/04), finden Sie hier.

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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