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Kategorie: Allgemein

AG Düsseldorf: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2005 - Az.: 47 C 5495/05

(Leitsätze:)
1. Die AGB des R-Gesprächs-Anbieters gelten gegenüber dem Anschluss-Inhaber als vertraglich mit einbezogen, wenn sie im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind (§ 305 a Nr. 2b BGB).

2. Der Anschluss-Inhaber eines Telefons muss für sämtliche Telefonkosten einstehen, die durch in seiner Wohngemeinschaft lebenden Personen verursachten worden sind.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Duesseldorf_20050815.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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