Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: eDonkey-Links sind urheberrechtswidrig

Das LG Hamburg (Beschl. v. 15.7.2005 - Az.: 308 O 378/05) hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das bloße Anbieten von eDonkey-Links urheberrechtswidrig ist.

Antragsgegner waren sowohl der Webseiten-Betreiber, der die eDonkey-Links angeboten hatte, als auch der Server-Betreiber, der auch nach Kenntnis keine Sperrung der Inhalte vorgenommen hatte.

Die Hamburger Richter führen aus:

"Die Antragstellerin hat einen aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG folgenden Anspruch, das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download der im Tenor aufgeführten TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht, zu unterlassen, hinreichend dargelegt und auch glaubhaft gemacht.

Danach haben die Antragsgegner die Verbreitung sowie die öffentliche Zugänglichmachung nach §§ 15, 16, 19 a UrhG der (...) geschützten Filmwerke, an denen die Antragstellerin für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Österreich die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt, Dritten durch einen Download im Internet unter Nutzung der von ihnen auf der Website (...) gesetzten „eDonkey-Links“ ermöglicht, ohne dass das Einverständnis der Antragsstellerin vorlag.

Die Antragstellerin hat dabei glaubhaft gemacht, dass es sich bei den offerierten Filmen um nicht lizenzierte Vervielfältigungsstücke handelt.

Beide Antragsgegner sind als Störer verantwortlich, denn sie erleichtern den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig. Der Antragsgegner zu 1) ist als Betreiber der Website verantwortlich. Der Antragsgegner zu 2) haftet als Betreiber des Servers, auf dem sich die Website befindet, ebenfalls. Die Antragstellerin hat hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, dass er der Aufforderung vom 25.05.2002, die Website sperren zu lassen, nicht nachgekommen ist, § 11 TDG.

Das danach widerrechtliche Handeln begründet die Vermutung einer Wiederholungsgefahr. Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre – grundsätzlich neben einer Entfernung der entsprechenden „eDonkey-Links“ aus dem Internet- die Abgabe einer ernsthaften und hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich gewesen (...), wie sie erfolglos verlang worden ist."


Der Beschluss ist eine der ganz wenigen bekannten gerichtlichen Entscheidungen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob auch das bloße Anbieten von editierbaren Links, hier eDonkey-Links, schon als urheberrechtswidrige Handlung einzustufen sind.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen