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Fernsehsender "9 Live" führt Bonus-Programm ein: Rechtliche Probleme

Der bekannte Fernsehsender "9 Live" hat nach eigenen Angaben ein neues Bonus-Programm namens "9 Gold" eingeführt.

Der Zuschauer kann sich registrieren und sammelt so beim Fernsehsender pro Anruf eine gewisse Anzahl von Punkten ("Goldies" genannt). Ab einer bestimmten Anzahl von Goldies kann der Zuschauer dann diese gegen Prämien eintauschen wie z.B. Gratis-Anrufe, potentielle Verdopplung des Gewinns, T-Shirts, Stofftiere und sonstiges.

Mit der Einführung dieses Bonus-Programms stellt sich aus juristischer Sicht erneut die Frage, ob hier nicht evtl. eine unzulässige Kopplung zwischen Gewinnspiel und Waren bzw. Dienstleistungen des Fernsehsenders vorliegt. Und ob nicht in der zusätzlichen Prämierung ein wettbewerbswidriges, übertriebenes Anlocken gesehen werden könnte.

Zum letzten Punkt, dem "übertriebenen Anlocken", hat der BGH vor einiger Zeit erneut Stellung genommen und ausdrücklich betont, dass die Anlockwirkung, die von einem attraktiven Angebot ausgeht, grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Wettbewerbs ist, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.09.2004. Insofern wird man unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung kaum eine Wettbewerbswidrigkeit herleiten können.

Der zweite Punkt, das Kopplungsverbot, ist dagegen nicht so klar. Zwar ist auch hier der BGH zunehmend liberaler und verneint eine Kopplung, zuletzt z.B. bei der kostenlosen Beigabe zu einer Jugendzeitschrift, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.09.2005. Das neue Bonus-Programm wirft aber die alte, nach wie vor unbeantwortete Frage auf, ob Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten aufgrund unzulässiger Kopplung nicht generell unzulässig sind.

Zu 0190-Rufnummern gibt es hierzu mehrere Gerichtsentscheidungen. Das LG Dortmund (Beschl. v. 25.04.2001 - Az.: 20 O 27/01), das LG Hamburg (Beschl. v. 08.01.2002 - Az: 406 O 7/02) und das LG Memmingen (Urt. v. 10.05.2000 - Az.: 1 H 2217/99) haben derartige Gewinnspiele als Verstoß gegen § 3 UWG angesehen und die Veranstaltungen verboten. Vgl. dazu grundlegend den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Gewinnspiele - Glücksspiele mit Mehrwertdienste Rufnummern".

Zu 0137-Rufnummern dagegen, wie 9 Live sie z.B. benutzt, liegen zu dieser Problematik bislang keine Entscheidungen vor. Die einzigen Urteile, die existieren, betreffen die strafrechtliche Seite (LG Freiburg, Urt. v. 12.05.2005 - Az.: 3 S 308/04) oder die Frage, ob ein Teilnahmeanspruch besteht (OLG München, Urt. v. 28.07.2005 - Az: U(K) 1834/05).

Da bei 9 Live grundsätzlich keine alternative Teilnahmemöglichkeit außer der telefonischen besteht, kann mit guten Argumenten von einem Kopplungsverstoßt ausgegangen werden. Zumal das neue Bonus-Programm - jedenfalls nach eigenen Angaben - nur bei der telefonischen Variante greift.

Ebenso zu hinterfragen ist der Umstand, dass durch diese neue Prämierung bewusst der Zuschauer zur mehrfachen Teilnahme besonders motiviert wird. Denn nur so kann er die "Goldies" sammeln und die Prämien in Anspruch nehmen.

Gegen eine solche erhöhte Aufforderung der mehrfachen Teilnahme haben sich vor einiger Zeit ausdrücklich die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und die Bayerische Landeszentrale für Medien (BLM) in ihrem „Leitfaden für TV-Gewinnspiele“ (PDF) ausgesprochen. Dort heißt es wörtlich:

"Zwar ist die Aufforderung zum Mitmachen generell zulässig, allerdings soll auf eine übersteigerte Motivation zum Anruf verzichtet werden. Um die Akzeptanz der Call-in-Formate für die Zukunft zu erhalten, ist auf die Aufforderung zu wiederholtem Anrufen zu verzichten."

Es gilt jedoch zu beachten, dass sowohl die Äußerungen der LFK als auch der BLM keine rechtliche Bindungswirkung haben, sondern lediglich Empfehlungen darstellen.

Die Rechtslage bleibt somit weiterhin unklar. Auf weitere Gerichtsentscheidungen darf mit Spannung gewartet werden.

Ausführliche Informationen zu TV-Gewinnspielen (u.a. auch dem Fernsehsender 9 Live) erhalten Sie im kürzlich erschienenen Buch von RA Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht". Unter Gewinnspiel & Recht finden Sie online zahlreiche weitere Infos, Downloads und Checklisten zum Buch.

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