Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Grundlagen-Urteil zu Verträgen über R-Gespräche - VOLLTEXT

Die Grundlagen-Entscheidung des BGH (Urt. v. 16.03.2006 - Az.: III ZR 152/05) zu R-Gesprächen liegt nun im Volltext vor:

"Leitsätze:
1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses wird aus den im Wege der Nutzung seines Netzzugangs durch Dritte geschlossenen Telekommunikations-dienstleistungsverträgen - über die Grundsätze der Duldungs- und An­scheinsvollmacht hinausgehend - verpflichtet, wenn er die Inanspruch­nahme des Anschlusses zu vertreten hat (§ 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).

2. Den Inhaber eines Telefonanschlusses trifft keine Obliegenheit, durch technische Vorkehrungen die Entgegennahme von R-Gesprächen durch Dritte über seinen Netzzugang zu verhindern. Dies mag sich ändern, wenn er die Möglichkeit erhält, sich durch Aufnahme in eine bei der Regulie­rungsbehörde geführt Sperrliste, die R-Gesprächsanbietern zur Verfügung steht, vor diesem Dienst zu schützen.

3. Ein Recht auf Widerruf der auf Abschluss eines Vertrages über die Her­stellung eines R-Gesprächs gerichteten Willenserklärung besteht gemäß § 312d Abs. 3 BGB nicht, wenn der Angerufene das Gespräch durch Wahl einer Tastenkombination am Telefonapparat annimmt."


Rechts-News durch­suchen

28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen