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Bundesregierung: Neuer Entwurf zum TKG

Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt, der hier downloadbar ist (PDF).

Er stimmt (weitestgehend) mit dem Entwurf überein, den das Bundeswirtschaftsministerium Anfang Februar 2006 vorgelegt hat, vgl. die Kanzlei-Infos v. 04.02.2006.

In aller Kürze:

  • Einführung einer zentralen Sperrliste für R-Gespräche bei der Bundesnetzagentur
  • Preisansage vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Sprachdiensten (z.B. Wettervorhersage) und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme
  • Preisansage im Regelfall nach Inanspruchnahme von 0137er Nummern

  • Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch

  • deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinformationen in der Werbung für Premium-Dienste (früher: Mehrwertdienste), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)


  • Auch in der neuesten Entwurfs-Fassung soll bei Abos im Kurzwahldienste-Bereich stets eine sofortige Kündigung möglich sein und auf schon erbrachte Teilleistungen kein Vergütungsanspruch bestehen (§ 45l Abs.2 TKG-E). Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) kritisiert in einer Pressemitteilung diese Regelung als "schweren Eingriff in das deutsche Vertragssystem", während von Seiten des Verbraucherschutzes die Neuregelungen als längst überfällig begrüßt werden.

    Ebenso beibehalten sind die Bestimmungen über die sog. "Neuartigen Dienste". Da das TKG in der Vergangenheit mehrfach nur für gewisse Spezialbereiche (z.B. 0190/0900) Regelungen getroffen hatte, hatten die gesetzlichen Bestimmungen stets einen begrenzten Anwendungskreis. Dies behebt der Entwurf nun, da er ausdrücklich bestimmt, dass er "auch für neuartige Dienste" gilt (z.B. §§ 66b Abs.1 S.5, Abs.4 TKG-E; 66c Abs.1 S.2 TKG-E).

    Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unser Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte". Zum Bereich Dialer siehe unser Portal "Dialer & Recht". Und zu R-Gesprächen siehe "R-Gespräche & Recht".

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