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Kategorie: Allgemein

BMJ: Anwaltliche Abmahnkosten sollen auf 100 EUR reduziert werden

Die Bundesjustizministerin Zypries hat auf dem Deutschen Anwaltstag Ende letzter Woche angekündigt, die anwaltlichen Abmahnkosten auf 100,- EUR reduzieren zu wollen:

"(...) ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben."

(Zitat aus der vollständigen Rede).

Die Ankündigung betrifft somit nur

- Abmahnungen aus Urheberrecht
- und wo der Abgemahnte Privatperson ist.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das Vorhaben mag gut gemeint sein, geht aber an den Realitäten vollkommen vorbei.

Der Abmahnungs-Missbrauch ist seit wirklich 30 Jahren gut dokumentiert. Und das Einzige, was einfällt, ist eine Regelung für Privatleute im Urheberrecht?

Was mit den abertausenden Fällen wegen angeblich fehlerhaften Impressum, sinnentleertem Markenrecht, und, und...? Vor allem die Begrenzung auf den privaten Bereich ist gerade im Internet kontraproduktiv, da dort sehr schnell, z.B. durch einen schnöden Werbebanner, der geschäftliche Verkehr angenommen wird.

Anstatt generelle und allgemeingültige Regelungen einzuführen, die dem zu Unrecht Abgemahnten (auch außerhalb der Schutzrechtsverwarnung) Schadens- und Erstattungsansprüche bei unberechtigten Abmahnungen zuerkennen, wird wieder einmal nur kosmetische Korrektur betrieben.

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