Wie Dialerschutz.de berichtet, sind Ende letzter Woche die ersten strafrechtlichen Verurteilungen wegen Dialer-Betruges gefallen.
Die Angeklagten hatten Webseiten ins Netz gestellt, bei deren Aufruf sich ungewollt 0190-Dialer installierten und heimlich einwählten, so dass für die betroffenen User horrende Kosten entstanden.
Erst vor kurzem hatte das AG Hamburg-St. Georg (Urt. v. 16.12.2005 - Az.: 944 Ls 2214 Js 97/04) in dem - soweit ersichtlich - bundesweit ersten strafrechtlichen Gerichtsprozess hinsichtlich Dialer-Betruges einen ähnlichen Sachverhalt zu beurteilen und kam zu dem Ergebnis, dass ein Betrug in einem besonders schweren Fall vorlag und zudem die Veränderung der Internet-Standardverbindung eine strafbare Datenveränderung war.