Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Bundesnetzagentur senkt Mobilfunkentgelte um 16%

Die Bundesnetzagentur hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass die Entgelte für die Anrufzustellung in den Mobilfunknetzen, die sog. "Terminierungsentgelte", um ca. 16% zu senken sind.

Von der Entscheidung sind zunächst nur T-Mobile, E-Plus und O2 betroffen.

"Wir korrigieren mit der Entscheidung eine Schieflage im Wettbewerb, die zwischen dem Mobilfunk und dem Festnetz besteht und verschaffen allen Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit. Dabei bewegen wir uns im Rahmen der vergleichbaren und effizient arbeitenden europäischen Mobilfunkunternehmen. Gerade dieser detailliert ermittelte Vergleichsmaßstab gewährleistet, dass die deutschen Festnetzkunden nicht mehr zahlen müssen als in günstigen Ländern der EU.

Andererseits wird auch der erfreuliche Wettbewerb der Mobilfunkunternehmen untereinander erhalten und der notwendige Anpassungsprozess so gestaltet, wie es den vergleichbaren kostenbasierten Gleitpfaden in Europa entspricht",
äußert sich Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zukünftig sollen die Mobilfunkbetreiber somit nur noch 8,78 Cent (T-Mobile) bzw. 9,94 Cent (E-Plus und O2) abrechnen dürfen. Die Festlegung der D2-Preise erfolgt erst später.

Die Umsetzung soll am 23. November 2006 erfolgen.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Der Kreis muss die deutsche Pfandpflicht für dänische Kunden in Grenzshops durchsetzen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen