Der BGH (Beschl. v. 07.05.2007 - Az.: II ZB 7/06: PDF) hat entschieden, dass das Handelsregister eine Limited-Eintragung ablehnen kann, wenn der Director einem Gewerbeverbot unterliegt.
"Das Registergericht hat (...) mit Recht die Eintragung (...) in das Handelsregister abgelehnt, da deren allein benannter Vertretungsberechtigter (...) aufgrund vollziehbarer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht Geschäftsführer sein kann. (...)
Eine derartige Verweigerung der Eintragung des mit einem inländischen Bestellungsverbot Belegten als Geschäftsführungsorgan einer Zweigniederlassung im Inland verstößt auch nicht gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artt. 43, 48 EG (...).
Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-) Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (...)."