Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Beweiskraft von Internet-Archiven

In einer schon länger zurückliegenden Entscheidung hat das BPatG (Beschl. v. 17.10.2002 - Az.: 17 W (pat) 01702) beschlossen, dass Internet-Archiven wie z.B. www.archive.org keine primäre Beweiskraft zukommt:

"Dabei würde auch hier nicht der bloße Hinweis auf Adressen von sogenannten Internetarchiven wie z.B. www.archive.org genügen, die angeblich die Historie der unter der vorgebbaren Internetadresse abrufbaren Information dokumentieren sollen. Denn die Zuverlässigkeit von unter solchen Adressen abrufbaren Informationen ist nicht höher als die jeder unter einer anderen Internetadresse abrufbaren Information. Zudem sind solche Archive in aller Regel weder vollständig noch zeitnah."

Das OLG Hamburg dagegen vertritt eine andere Ansicht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 16.02.2006.

Rechts-News durch­suchen

30. Juni 2026
Nach einem Hackerangriff muss eine Social-Media-Plattform unverzüglich handeln und den Zugriff auf den User-Account aus Schutzgründen (vorübergehend)…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Die Videoplattform TikTok haftet nur dann für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn ein eindeutiges Löschverlangen vorliegt und die Rechtekette…
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen