Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen - VOLLTEXT

Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 15.11.2007 - Az.: III ZR 247/06: PDF) zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen liegt nun im Volltext vor:

"Leitsätze:

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam:

a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergän-zen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.

b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Be-träge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.

c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.

d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preis-struktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen