Das LG Hamburg (Urt. v. 18.01.2008 - Az.: 324 O 507/07) hat entschieden, dass Online-Archive Löschungspflichten unterliegen:
"Leitsätze:
1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden, denn das "Archiv-Privileg" gilt nicht für Online-Archive."
Siehe dazu unsere Webseite "Suchmaschinen & Recht", auf der alle bis dato veröffentlichten Entscheidungen zu den Löschungspflichten bei Online-Archiven zum Abruf bereitstehen.