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AG München: Stadtpläne-Abmahnungen unbegründet

Das AG München hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 01.02.2008 - Az.: 142 C 16597/07: PDF), das uns freundlicherweise von den Kollegen Brennecke & Partner überlassen wurde, entschieden, dass ein bekannter Berliner Stadtpläne-Verlag nicht berechtigt ist, etwaige Rechtsverletzungen zu verfolgen, da er die Inhaberschaft der entsprechenden Rechte nicht nachweisen konnte.

Das 16-seitige Urteil ist für ein amtsgerichtliches Urteil sehr umfangreich gehalten und nimmt zu den einzelnen Punkten des Falles ausführlich Stellung.

Die Klägerin, der bekannte Berliner Stadtpläne-Verlag, klagte auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz. Die Beklagte wandte ein, dass die Klägerin gar nicht Inhaberin der Nutzungsrechte sei.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da die Klägerin die entsprechende Rechteeinräumung nicht zweifelsfrei nachweisen konnte:

"Bemerkenswert ist hierbei auch, dass die Klägerin trotz mehrmaligen Hinweises des Gerichts keinerlei Umstände zu der Rechteübertragung vorgetragen hat, obwohl sie durch ihren Vorstand hierzu ohne weiteres in der Lage sein müsste, sollte ein entsprechender Übertragungsakt durch ihn tatsächlich erfolgt sein.

Aus den genannten Gründen hält das Gericht die angebotenen Urkunden und sonstigen unstreitigen Umstände nicht für ausreichend, um zumindest einen Anscheinsbeweis zu führen. Das Gericht hält es vielmehr für möglich, dass einer der anderen Vertragspartner der Klägerin noch die Rechte an der streitgegenständliche Karte zumindest im Zeitpunkt der Verletzungshandlung hatte, zumal sie von den vorgelegten Verträgen nicht erfasst wurde.

Soweit es den angebotenen Zeugen betrifft, kann mangels hinreichenden Vortrags der zu belegenden Tatsachen eine Einvernahme nicht erfolgen."


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und daher mit Vorsicht zu genießen. Die Klägerseite wird aller Voraussicht nach in Berufung gehen. Andernfalls dürfte sie es nämlich zukünftig schwer haben, ihre Abmahnungen weiterhin durchzusetzen.

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