Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BNA: Festlegung der Mindestangaben und Form für Einzelverbindungsnachweise

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat am 23.04.2008 im Amtsblatt die Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) im Bereich der Telekommunikation festgelegt.

Die Amtsblattveröffentlichung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Anders als bislang sieht die Neuregelung nunmehr auch die EVN-Pflicht für Datendienste jeder Art vor, während bislang nur Sprachdienste berührt waren.

Der EVN ist dem Kunden elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Verlangt der Kunde einen Ausdruck in Papierform, kann der Anbieter hierfür jedoch entsprechende Entgelte verlangen.

Neuartig ist vor allem der Ausweis der volumenbasierten Bestandteile. Der Anbieter ist nunmehr verpflichtet, den verbrauchten Traffic pro Tag anzuzeigen.

Die Neugestaltung enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Veränderungen, deren Reichweite und Bedeutung sich aller Voraussicht nach erst in der Praxis zeigen wird.

Die Anbieter haben grundsätzlich 6 Monate Zeit, ihre EVN umzustellen. Bei einzelnen Punkten gilt eine längere Umstellungsfrist (zwischen 12 - 18 Monate).

Rechts-News durch­suchen

30. Juni 2026
Nach einem Hackerangriff muss eine Social-Media-Plattform unverzüglich handeln und den Zugriff auf den User-Account aus Schutzgründen (vorübergehend)…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Die Videoplattform TikTok haftet nur dann für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn ein eindeutiges Löschverlangen vorliegt und die Rechtekette…
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen