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BNA: Festlegung der Mindestangaben und Form für Einzelverbindungsnachweise

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat am 23.04.2008 im Amtsblatt die Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) im Bereich der Telekommunikation festgelegt.

Die Amtsblattveröffentlichung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Anders als bislang sieht die Neuregelung nunmehr auch die EVN-Pflicht für Datendienste jeder Art vor, während bislang nur Sprachdienste berührt waren.

Der EVN ist dem Kunden elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Verlangt der Kunde einen Ausdruck in Papierform, kann der Anbieter hierfür jedoch entsprechende Entgelte verlangen.

Neuartig ist vor allem der Ausweis der volumenbasierten Bestandteile. Der Anbieter ist nunmehr verpflichtet, den verbrauchten Traffic pro Tag anzuzeigen.

Die Neugestaltung enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Veränderungen, deren Reichweite und Bedeutung sich aller Voraussicht nach erst in der Praxis zeigen wird.

Die Anbieter haben grundsätzlich 6 Monate Zeit, ihre EVN umzustellen. Bei einzelnen Punkten gilt eine längere Umstellungsfrist (zwischen 12 - 18 Monate).

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