Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg: Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch ab 13 Musikstücken

Das LG Nürnberg (Beschl. v. 22.09.2008 - Az.: 3 O 8013/08) hat entschieden, dass ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß", der einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.1 UrhG begründet, ab einer Anzahl von 13 Musikstücken gegeben ist.

Damit liegt die Entscheidung auf einer Linie mit dem LG Köln (Beschl. v. 02.09.2008 - Az.: 28 AR 4/08), das "ein gewerbliches Ausmaß" ebenfalls bereits dann bejaht, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Anderer Ansicht hingegen ist das LG Frankenthal (Beschl. v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08), das eine Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen verlangt.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen