Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Kein Anspruch auf Löschung aus elektronischem Bundesanzeiger

Das OLG Köln (Urt. v. 08.10.2008 - Az.: 28 O 302/08) hat entschieden, dass kein Anspruch auf Löschung von Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger besteht.

Zwei Unternehmensinhaber wollten die Löschung der Jahresabschlüsse aus dem elektronischen Bundesanzeiger, da sich ihrer Ansicht nach hieraus Rückschlüsse auf ihre Gewinnbeteiligungen schließen ließen.

Die Kölner Richter haben dem eine klare Absage erteilt. Da die handelsrechtlichen Vorschriften eine Publikation vorsähen, bestehe kein Löschungsanspruch:

"Selbst wenn die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse in das Recht der Kläger auf informationelle Selbstbestimmung (...) eingreifen sollte, weil durch die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Öffentlichkeit Informationen über vermögensrelevante Verhältnisse der Kläger zukämen, so wäre die Veröffentlichung der Unternehmensdaten durch die Regelungen der §§ 325 ff. HGB gerechtfertigt. (...)

Die Regelungen des § 325 Abs. 1 HGB stellt eine zulässige Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Publizitätspflicht (...) verstößt nicht gegen höherrangiges Recht."

Rechts-News durch­suchen

08. Mai 2026
Ein Online-Interessenverband erhält nach Gesetzesänderung keine Klagebefugnis, weil Zweifel an seiner unabhängigen und nicht gewinnorientierten…
ganzen Text lesen
06. Mai 2026
Ein Fake-Profil eines Moderators auf X verletzt sein Persönlichkeitsrecht, auch wenn es als "Parodie" gekennzeichnet ist.
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Ein Gericht darf Internetrecherchen nur verwerten, wenn es die Beteiligten vorher informiert und ihnen rechtliches Gehör gewährt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Das VG Düsseldorf untersagt die Sperrung einer Porno-Seite durch den Access-Provider, bestätigt aber die alte Untersagungsverfügung gegen den…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen