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VG Braunschweig: Auskunftsanspruch gegen Behörde bzgl. Felder mit Genraps

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist verpflichtet, dem Anbauverband "Bioland e.V." mitzuteilen, auf welchen Flurstücken dreier Landwirte im Jahr 2007 unwissentlich Rapssaat ausgebracht wurde, die geringfügig mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt war. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem Urteil heute entschieden.

Der Anbauverband beruft sich mit Erfolg auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Danach hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Das Gewerbeaufsichtsamt hatte unter Verweis auf eine Ausnahmeregelung im UIG lediglich die jeweilige Gemeinde ohne konkrete Flurstücksbezeichnung genannt, da andernfalls die Vermarktungschancen der Landwirte beeinträchtigt seien und die Gefahr der Zerstörung von Rapsfeldern durch militante Gentechnikgegner bestehe.

Beide Gründe hält das Gericht für nicht ausreichend, um den Auskunftsantrag abzulehnen, weil der Eintritt der befürchteten Nachteile nicht hinreichend wahrscheinlich sei. Denn der versehentlich gentechnisch leicht verunreinigte Raps stehe heute schon nicht mehr auf den drei Feldern. Die Interessen der Landwirte seien durch die Informationen daher nicht im Sinne des UIG "erheblich" beeinträchtigt.

Der Fall ist insofern von allgemeinem Interesse, weil das Gentechnikgesetz für den genehmigten Anbau gentechnisch veränderter Organismen ein Register vorsieht, aus dem für die Öffentlichkeit im Internet ersichtlich ist, welche Felder betroffen sind. Für nachträglich als verunreinigt festgestellte Aussaaten gibt es entsprechende öffentlich zugängliche Informationen jedoch nicht. Über das UIG hat der Bürger jedoch die Möglichkeit, weitere Informationen zu erlangen, sofern nicht schutzwürdige Belange Betroffener entgegenstehen.

(Urteil vom 14.01.2009, Aktenzeichen 2 A 121/08)

Quelle: Pressemitteilung des VG Braunschweig v. 14.01.2009

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