Das OLG Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: 12 W 1/09) noch einmal klargestellt, dass eBay zur Vermeidung von Manipulationen grundsätzlich berechtigt ist, einzelne Mitgliedskonten zu sperren.
Die Kläger begehrten die Freischaltung ihrer eBay-Mitgliedskonten. Diese waren vom bekannten Online-Auktionshaus gesperrt worden, weil angeblich ein Zusammenhang mit mit einem negativ bewerteten und damit bereits gesperrten Mitgliedskonto bestehe.
Die Kläger bestritten dies vehement und und bekräftigten dies noch durch Vorlage entsprechender eidesstattlicher Versicherungen.
Gleichwohl ließen die Brandenburger Richter die Kläger abblitzen. Ein Anspruch auf Wiederfreischaltung der Accounts bestehe nur dann, wenn glaubhaft gemacht werden könne, dass die Sperrung nicht rechtmäßig gewesen sei.
An dieser Rechtswidrigkeit hatten die Juristen aber doch erhebliche Zweifel. Die Kläger hätten nämlich dieselbe Anschrift angegeben wie der zuvor gesperrte Konto-Inhaber. Auch fänden sich in den Artikelbeschreibungen Urheberhinweise auf dessen Fima. Insbesondere bestehe ein auffällgiger zeitlich enger Zusammenhang zwischen der Sperrung des negativ bewerteten Kontos und der Neueinrichtung der Mitgliedskonten der Kläger. Zudem würden in erheblichem Umfang identische Waren verkauft.
Daher kam das OLG Brandenburg zu dem Ergebnis, dass die Kläger nicht ausreichend einen Missbrauch durch eBay dargelegt hätten. Vielmehr spreche viel dafür, dass eBay zu Recht die Schließung durchgeführt habe.